Klasse B
berechtigt zum Führen von Fahrzeugen bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse
mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt und das zulässige Gesamtgewicht des Zuges nicht höher als 3500 kg ist
zum Fahrer sind noch zusätzliche 8 Fahrgastplätze erlaubt
Mindestalter:
• 18 Jahre
• BF 17: (Begleitendes Fahren) 17 Jahre
Einschluss der Klassen:
• L, M und S
Alter bei Anmeldung:
• 17 Jahre und 6 Monate
• BF 17: (Begleitendes Fahren) 16 Jahre und 6 Monate
Theorieprüfung:
• frühestens 3 Monate vor dem 18. Geburtstag
• BF 17: frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag
Praktische Prüfung:
• frühestens 1 Monat vor dem 18. Geburtstag
• BF 17: frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag
Theorieunterricht:
Ersterwerb:
• 12x Grundstoffunterricht zu je 90 Min
• 2x Klasse B spezifische Unterrichte zu je 90 Min
Erweiterung:
• 6x Grundstoffunterricht zu je 90 Min
• 2x Klasse B spezifische Unterrichte zu je 90 Min
Sonderfahrten :
• Überland 5x zu je 45 Min
• Autobahn 4x zu je 45 Min
• Dunkelheit 3x zu je 45 Min
Benötigte Papiere:
Ersterwerb:
• Sehtest, Bescheinigung über die Teilnahme an einer Erste Hilfe Schulung, biometrisches Passfoto
Erweiterung:
• Sehtest, biometrisches Passfoto